Themen:
- «Work from Anywhere» (WFA) – Umfrage bei Schweizer Firmen von Expateer GmbH
- Konsolidieren von (I)PMI Plänen - (International) Private Medical Insurance
- IPMI / KVG-Pflicht für Entsandte – KVG Entsandten-Tarif
2. «Work from Anywhere» (WFA) – Umfrage bei Schweizer Firmen von Expateer GmbH
Zwischen dem 4. November und 4. Dezember hat die Firma Expateer GmbH (https://expateer.ch/) eine Umfrage zum Thema «Work from Anywhere», im grenzüberschreitenden Kontext, durchgeführt.
Es ging darum, ein klareres Bild zu erhalten, wie Schweizer Firmen derzeit mit dem Thema umgehen, d.h. wenn Mitarbeitende vom Ausland aus arbeiten (möchten), respektive das Unternehmen Arbeiten vom Ausland erwägen möchte oder bereits ermöglicht. Die Umfrage richtet sich auf die Zeit nach der Pandemie, d.h. wenn die von den diversen Staaten flexiblen Anwendungen nicht mehr gelten und die ausländischen Behörden wieder zurück zum «Courant Normal» wechseln.
Expateer konnte 60 Schweizer Firmen zur Teilnahme gewinnen, vom KMU bis zum Grosskonzern.
Die Auswertung ist derzeit noch im Gange, aber es zeichnen sich folgende Tendenzen ab:
- WFA «erwägen» vs «erlauben»:
- Knapp 39% der Firmen erwägen, bestimmte Mitarbeitende vom Ausland aus arbeiten zu lassen (ohne Grenzgänger)
- Fast alle Firmen (95%) erlauben bestimmten Grenzgängern (echte und unechte), unter gewissen Voraussetzungen, vom ausländischen Zuhause aus zu arbeiten
- Knapp über 40% der teilnehmenden Unternehmen haben bestätigt: Mitarbeitende durften bereits vor der Pandemie vom ausländischen Home Office oder von einer Feriendestination aus arbeiten
- Die wichtigsten Treiber, warum Arbeitgeber WFA gestatten oder erwägen, liegen eindeutig darin, neue Talente zu finden und bestehende Talente zu halten; Arbeitgeber wollen also mit WFA attraktiver sein.
- Die Mehrheit der Firmen limitieren die Aufenthaltsdauer im Ausland um keine ausländischen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten auszulösen.
Für Fragen steht Ihnen Mirta Del Frari von Expateer GmbH (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 079 523 30 30) zur Verfügung.
Falls Ihr Unternehmen bei zukünftigen Umfragen zum Thema WFA teilnehmen möchte, dann melden Sie sich ebenfalls bei Mirta. Teilnehmende Firmen erhalten die Auswertungen kostenlos.
3. Konsolidieren von (I)PMI Plänen - (International) Private Medical Insurance
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein international tätiges Unternehmen über verschiedene internationale (ev. auch rein lokale) Krankenversicherungspläne verfügt für ihre international tätigen Mitarbeitenden in den Einsatzländern (Entsandte, Expats, Local+, TCN, Key Local Nationals,……). Nicht immer basiert dies auf einer klaren Strategie. Oft sind solche Pläne historisch gewachsen, wurden bei Akquisitionen übernommen und weitergeführt oder es gab bei Implementierung keine Transparenz über die bereits bestehenden Pläne und/oder die Zuständigkeiten waren nicht eindeutig geregelt.
Eine Konsolidierung solcher Pläne hat nicht nur Vorteile. Wir sind aber der Meinung, dass die Vorteile die Nachteile in der Regel überwiegen. Hier einige Punkte: Pro und Contra:
Pro |
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Prämie |
wichtigster Treiber bei der Konsolidierung dürfte die Prämie sein. In der Regel bedeutet ein grösserer Versichertenbestand auch eine tiefere pro Kopf Prämie (economy of scale). Denkbar ist auch, dass auf Grund der Grösse andere Versicherungsmodelle zur Auswahl stehen, welche einen positiven Einfluss auf die Prämienhöhe haben. Zudem gewinnt der Kunde an Einkaufspower gegenüber dem Versicherer. Brokercourtagen können ebenfalls reduziert werden. |
Deckung |
Eine Konsolidierung erlaubt auch eine Standardisierung der Benefits und damit eine Gleichbehandlung, sofern dies erwünscht ist. |
Übersicht |
Die Konsolidierung erhöht die Transparenz. Global Mobility kennt die versicherten Benefits (und Prämien) und hat mehr Sicherheit bei der Anbahnung von Assignments und beim Aufzeigen des versicherten Leistungsniveaus gegenüber den Assignees. |
Deckungszone |
Regionale und lokale (I)PMI Pläne haben oft Einschränkungen in Bezug auf die Deckungszone. Z.B. können sich Expats nicht in ihrem Heimland behandeln lassen. |
Continuation |
Anschlusslösungen bei Rückkehr ins Heimland können Bestandteil eines guten IPMI Planes sein (Bsp. Rückkehr in die Schweiz und Freizügigkeit zu einer Schweizer Krankenkasse) sind aber sicherlich kein Bestandteil eines regionalen/lokalen Planes |
Contra |
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Compliance |
Complianceanforderungen an einen int. Versicherer, welcher in «allen Ländern» vertreten ist, sind hoch. Nur wenige Anbieter können alle Weltregionen/Länder gut abdecken. |
Administration |
Für Länder mit hohen Complianceanforderungen (Bsp. Middle East) kann ein Zusammenspiel von lokalem und internationalem HR notwendig sein, um die Versicherungsprozesse zusammen mit dem int. Versicherungsbroker und dem Versicherer gut zu managen. |
Taxes |
Steuerliche Aspekte können, wie z.B. in den USA, eine Rolle spielen wenn es um die Frage «internationaler versus lokaler IPMI-Plan» geht |
Eine Auslegeordnung und die Abwägung von Vor- und Nachteilen lohnt sich auf jeden Fall. Wir helfen gerne dabei.
4. IPMI / KVG-Pflicht für Entsandte – KVG Entsandten-Tarif
Von einem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland entsandte Mitarbeitende (Entsendung oder Weiterführung) verbleiben in der Schweizer Sozialversicherung. Im Bereich Krankenversicherung bedeutet dies, dass der/die Entsandte weiterhin KVG-pflichtig bleibt, auch wenn er/sie sich in der Schweiz abmeldet.
Je nach Entsendungsland (neuem Wohnsitzland) kommen unterschiedliche Tarife zur Anwendung.
EU-/EFTA-Land:
Geht die Entsendung in ein EU-/EFTA-Land, kommen spezielle EU-/EFTA-Prämien zur Anwendung. Diese können je nach Land und Krankenkasse sehr unterschiedlich hoch sein. Eine Besonderheit bei dieser Regel: Es kommt zwingend die Minimum-Franchise von CHF 300 zur Anwendung (eine andere Franchise kann nicht gewählt werden). Zudem: Nur ca. ein Drittel aller Krankenkassen verfügen über einen solchen EU-/EFTA-Tarif. Diese Regelung gilt für EU/EFTA-Bürger. Für Nicht-EU/EFTA-Bürger wird in der Regel der Tarif für Drittstaaten angewandt.
Drittstaat:
Geht die Entsendung in ein Land ausserhalb der EU/EFTA (in einen Drittstaat), bieten gewisse Krankenkassen einen «Entsandten-Tarif» an. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Prämien i.d.R. sehr tief sind (so kostet die kostengünstigste Variante bei einem Anbieter im Jahr 2022 CHF 74.40 pro Monat und dies bei einer Franchise von CHF 300).
Zu beachten:
- Im Jahr 2022 verfügen 5 Krankenkassen über einen kostengünstigen Entsandten-Tarif. Bei den meisten anderen Krankenkassen kommt bei einer Entsendung in einen Drittstaat der CH-Tarif der letzten Wohnsitzgemeinde (vor Abmeldung) zur Anwendung.
- Beim Entsandten-Tarif kann i.d.R., im Unterschied zu den EU-/EFTA-Prämien, die Franchise frei gewählt werden (Ausnahme Helsana und Swica).
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema. Ganz generell möchten wir in diesem Zusammenhang noch einmal auf unsere Services im Bereich der Koordination von IPMI-Gruppenplänen und KVG-Pflicht hinweisen (Stichwort „Kosten- und Prozessoptimierung“).