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Themen:


Was hat der Brexit mit dem KVG zu tun?

Prima vista «wenig», bei näherer Betrachtung aber «viel»! Der Brexit definiert auch das Verhältnis zu UK neu in Bezug auf die Sozialversicherungen und in Bezug auf die obligatorische Krankenversicherung KVG. Wir unterscheiden zwei Konstellationen.

Konstellation 1: Personen, welche sich bereits vor dem 31.12.2020 in einer «grenzüberschreitenden» Situation zwischen der Schweiz und UK befunden haben, behalten ihre Rechte (und Pflichten), d.h. die erworbenen Rechte sind geschützt und werden weitergeführt (Besitzstandswahrung). A1 und S1 bleiben in Kraft. Dies bedeutet z. B. für einen entsandten Mitarbeiter oder auch einen Rentner aus der Schweiz in UK, dass er weiterhin die EU-KVG-Prämien in der Schweiz bezahlt und in UK Leistungen gemäss NHS beziehen kann, welche dann über die Leistungsaushilfe vom Schweizer Krankenversicherer beglichen werden.

Konstellation 2: Für Personen, welche sich ab 1.1.2021 in eine grenzüberschreitende Situation mit UK begeben, sieht die Sache allerdings anders aus. Hier gibt es keine erworbenen Rechte. Bei Entsandten kommt neu das KVG System gemäss dem Sozialversicherungsabkommen (nicht mehr gemäss den Regeln des Freizügigkeitsabkommens EU/EFTA) zur Anwendung. NHS wird nicht mehr involviert. Leistungen, die in UK bezogen werden, müssen direkt über den KVG-Versicherer in der Schweiz abgerechnet werden und es kommen die Leistungen gemäss KVG zum Tragen, also z. B. auch die Franchise, der Selbstbehalt etc. Schweizer Neurentner (AHV/IV-Rentner) in UK dürfen sich zudem nicht mehr über das KVG versichern.

Prämien
Für Entsandte gemäss Konstellation 2 kommt neu eine andere KVG-Prämie zur Anwendung. Es ist nicht mehr die EU-KVG-Prämie für UK, sondern die Entsandtenprämie. Dies sind allerdings gute News, denn die Durchschnittsprämie EU-KVG-UK beträgt in etwa CHF 400/Monat (Franchise 300), die Entsandtenprämie hingegen nur rund CHF 120/Monat (Franchise 300). Somit werden auch die kombinierten Lösungen (KVG und internationale Krankenversicherung/IPMI) deutlich günstiger.

Fazit: Ab 1.1.2021 kommen parallel zwei verschiedene KVG-Systeme zu Anwendung. Das macht die sonst schon komplexen Prozesse noch etwas anspruchsvoller. Wir helfen natürlich gerne!


Internationale Krankenversicherung – Auswirkungen von Covid-19 auf das Pricing der IPMI Versicherer

Die Covid-19-Pandemie führt langfristig zu steigenden Gesundheitskosten. Steigen deswegen auch die Prämien für die Internationale Krankenversicherung überdurchschnittlich?

Nicht unbedingt.
Kurzfristig sind die Schadenzahlen bei IPMI-Gruppenplänen sogar zurückgegangen. Viele Behandlungen (z.T. auch Operationen) wurden aufgeschoben, weil entweder die Spitalkapazitäten limitiert waren oder auch weil man aus Angst vor einer Ansteckung nicht zum Arzt ging.

Zudem gilt es natürlich zu beachten, dass die in IPMI-Gruppenplänen versicherten Personen (Expats und deren Familien) im Vergleich zur Gesamtbevölkerung einen deutlich tieferen Altersdurchschnitt aufweisen. Entsprechend kommt es auch seltener zu schweren Verläufen, so dass die Expat-Krankenversicherungspläne von Covid-19 direkt weniger betroffen sind.

Wir haben die führenden IPMI-Anbieter nach ihrer Einschätzung gefragt, wie die Pandemie die Prämienentwicklung beeinflussen wird.

Die Versicherer anerkennen/bestätigen den Effekt der kurzfristigen Kostenreduktion (aufgrund der aufgeschobenen Behandlungen). Gleichzeitig betonen sie, dass diese Behandlungen nachgeholt werden, so dass sich die Schadenzahlen über das gesamte Jahr wieder auf normalem Niveau einpendeln. Weiter muss hier angefügt werden, dass je nach Vertragsgrösse die Versicherer für die Tarifgestaltung die Schadenzahlen von 2, oft auch 3 Jahre zurück in Betracht ziehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Covid-19 bei IPMI-Versicherungen kurzfristig dazu geführt hat, dass die Kosten gesunken sind, mittelfristig jedoch keinen spürbaren Einfluss auf die Schadenzahlen hat. Mit anderen Worten: Covid-19 sollte die Entwicklung der Prämienkosten nicht gross beeinflussen. Dies im Unterschied zur «weltweiten medizinischen Inflation», welche die Prämien auch in Zukunft steigen lässt.


Kosten senken trotz gestiegener Ansprüche an die internationale Krankenversicherung (IPMI)! Geht das? IPMI Check, eine neue Dienstleistung von expatpartners.

Sie stehen von allen Seiten unter Druck. Das Management verlangt Kosteneinsparungen von Ihnen. Die Versicherten wollen gerade jetzt die bestmögliche Krankenversicherungslösung. Die Quadratur des Kreises. Was tun?

Wir bieten neuen Kunden eine standardisierte Evaluation ihres IPMI Vertrages zu Fixkosten. Wir geben Ihnen einen Benchmark zum Vergleich und machen konkrete Vorschläge, wie Sie Ihren IPMI-Plan optimieren (Leistungen, Deckungslücken, Prämien). Dies ohne Verpflichtungen für Sie.
Sie entscheiden, ob, wie und mit wem Sie unsere Vorschläge umsetzen wollen.

Für unsere bestehenden Gruppenkunden erfolgt die Prüfung des IPMI Vertrages im Rahmen unseres Broker-Mandats. Dies geschieht jeweils anlässlich der Vertragserneuerung und hat i. d. R. keine Extrakosten zur Folge.


Zu klein für einen Gruppenplan? Neue IPMI-Pool-Lösung von expatpartners

Leider können aktuell IPMI Pläne unter die Minimalanforderungen fallen – d. h. es sind nicht mehr genügend Versicherte im Plan und der Versicherer verlängert den Gruppenplan beim Renewal nicht mehr. Wir haben eine exklusive Pool-Lösung. Ab einem versicherten Mitarbeitenden (Expat oder Entsandter, mit oder ohne KVG) können Sie dem Pool beitreten, welcher alle Vorteile eines «echten» Gruppenplanes bietet (Verzicht auf Gesundheitsfragen, kein Vorbehalt, keine Wartefrist, Freizügigkeit bei Rückkehr in die Schweiz, Übertritt in Einzelversicherung, etc.).


Rückkehr von Expats in die Schweiz – expatpartners hilft beim Thema Krankenversicherung

Bei der Rückkehr in die Schweiz kann die Internationale Krankenversicherung (i.d.R.) nicht weitergeführt werden. Die Versicherten sind wieder vollumfänglich dem Schweizer Krankenversicherungssystem unterstellt.

Vormals von der Schweiz ins Ausland Entsandte (und deren Familienmitglieder) verfügten ja auch während der Entsendung bereits über eine KVG-Deckung. Mit Rückkehr in die Schweiz (Anmeldung) stellen sich jedoch verschiedene Fragen: Kann die Krankenkasse (KVG-Anbieter) per Rückkehrdatum gewechselt werden? Oder erst Ende Jahr gemäss den gesetzlichen Kündigungsfristen? Welcher KVG-Tarif kommt neu zur Anwendung? Kann per Anmeldung in der Schweiz das KVG-Modell (z. B. vom Standard-Modell zu einem Tele-Health Modell) gewechselt werden? Kann die Franchise geändert werden?

Auch für Expats, die während des Assignments keine KVG-Deckung hatten, stellen sich bei Rückkehr verschiedene Fragen: Welche Krankenkasse soll ich für den KVG-Abschluss wählen? Welches KVG-Modell?

Weiter gibt es die wichtige Frage nach den Zusatzversicherungen zu klären (relevant für Entsandte und Expats). Gibt es eine Weiterversicherung (Übertritt vom internationalen Plan in eine CH-Zusatzversicherung ohne Risikoprüfung)? Wie sehen die Bedingungen aus? Wie und wo erhalte ich eine passende Offerte? Die Freizügigkeitsregeln der verschiedenen IPMI-Anbieter unterscheiden sich zum Teil sehr stark.

Gerne unterstützen wir unsere Gruppenkunden und deren Mitarbeitende bei diesen Fragen.