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Notfall!

Erstkontakt in der Schweiz

Der Radfahrer überschätzte sich, das Fahrrad geriet bei der Abfahrt vom Pragelpass ausser Kontrolle und er stürzte schwer auf den Kopf. Soforthilfe wurde von anderen Radfahrern geleistet. Unverzüglich wurde der Notrufdienst über die Tel. Nr. 144 kontaktiert. 20 Minuten später landete der Rega Helikopter und transportierte den Radfahrer ins Kantonsspital Glarus. So läuft es im Idealfall, in der Schweiz.

Aber wie sieht ein Notfall im Ausland aus? Wen rufe ich an, wo bekomme ich rasch Hilfe, kann ich mich verständigen, bin ich überhaupt genügend versichert?

Erstkontakt im Ausland

Glücklicherweise kommt es selten vor, dass ein Tourist, Geschäftsreisender, Expat/Entsandter in einer Notsituation im Ausland ganz auf sich selbst gestellt ist. Meist sind sofort „Locals“ vor Ort, helfen, unterstützen und benachrichtigen den Rettungsdienst, so wie das in der Schweiz auch der Fall ist. Wer in Europa (EU/EFTA) reist, kann auch auf eine lokale Notfallnummer zählen. Die Nr. 112 ist eine länderübergreifende Notfallnummer in der EU/EFTA und einigen zusätzlichen Ländern. Aber natürlich gibt es auch ausserhalb der EU/EFTA funktionierende Notfallnummern.

Ob diese aber in allen Ländern immer zuverlässig ist, ob man sich überhaupt verständigen kann, ist eine andere Frage. Vorsicht ist angebracht.

Kann mein lokaler/internationaler Kranken-/Reiseversicherer/Rega bei einem Notfall im Ausland rasch helfen?

Die Versicherer distanzieren sich mehr oder weniger klar von einem „zeitkritischen Erstkontakt“ im Notfall. Nicht immer gibt es eine spezifische Notfallnummer, d.h. der Anruf kann bei der normalen Helpline landen und es kann zu Wartezeiten kommen. Aber auch wenn ich „durchkomme“, kann der Versicherer nicht immer rasch helfen. Wichtige, vielleicht entscheidende Zeit geht verloren. Rasche Hilfe wird in jedem Fall immer besser direkt lokal organisiert.

Auch die Rega kann und will im Ausland keinen Erstsupport leisten.

Nach der Erstversorgung übernehmen dann die Versicherer den Fall. Sofern die medizinische Versorgung ungenügend ist, wird eine Verlegung in ein anderes Spital oder eine Rückführung geprüft und organisiert. Die Versicherer sollten so raschmöglichst nach der Erstversorgung involviert werden.

Also was tun in Bezug auf die Vorbereitung für einen Notfall? Es empfiehlt sich die angegebene Notfallnummer auszuprobieren und die Nummer auf dem Handy zu speichern. Ergänzend kann das Hotel, ein internationales Spital, etc. eine Anlaufstelle sein. Zudem können Botschaft, Konsulat unter Umständen weiterhelfen in Bezug auf eine funktionierende lokale Anlaufstelle im Notfall. Reiseversicherer stellen oft Portale zur Verfügung, über die man sich über die jeweiligen lokalen Verhältnisse informieren kann. Internationale Krankenversicherungen können Kontaktadressen zu lokalen Leistungserbringern zur Verfügung stellen.

Es sollte im Übrigen auch damit gerechnet werden, dass in einigen Ländern z.B. eine Ambulanz im Voraus bezahlt werden muss. Ohne Geld und Kreditkarte unterwegs zu sein, ist eine schlechte Idee.

Einzelne spezialisierte Dienstleister wie z.B. International SOS können mit ihren Netzwerken, Partnern und eigenen Leistungserbringern auch in abgelegenen Regionen Hilfe leisten, das bedingt aber, dass der Arbeitgeber einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat. Es gibt auch internationale Krankenversicherer, welche mit solchen Partnern zusammenarbeiten. Aber um es nochmals zu erwähnen: Wenn die Zeit kritisch ist und das ist sie meist bei einem schweren Unfall/Krankheit, dann muss rasch gehandelt werden und das geschieht vorzugsweise direkt lokal.

 

Versicherungsdeckung

Die Frage nach der Versicherungsdeckung ist „natürlich“ wichtig. Ohne spezifische „Zusatzdeckung“ ist z.B. die Suche und die Bergung im Ausland (search and rescue) nicht versichert (ausser bei einer internationaler Reiseversicherung ist diese Standard). Weder KVG noch UVG noch der internationaler Krankenversicherer (IPMI) leisten. Eine Zusatzversicherung ist wichtig. Die IPMI Deckung greift für den Transport ab Unfallort (z.B. Ambulanz). Die Überführung ins Spital, ein Verlegungstransport, die Repatriierung sind meist versichert.

Rega: Auch die Rega ist wie erwähnt keine Allzwecklösung im Ausland. Sie distanziert sich vom Erstkontakt im Ausland.

Die zwei häufigsten Fragen betreffend Rega sind folgende:

  • Kann ein Expat mit Wohnsitz im Ausland weiterhin Rega Gönner sein? Ja, aber nur wenn er Auslandschweizer ist.
  • Handelt es sich bei der Rega um eine Versicherung? Nein, es ist keine Versicherung. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen. Es ist eine Gönnerschaft. Die Rega beschreibt es wie folgt:

Als Dank für ihre Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.

 


KVG – Fluch oder Segen bei internationaler Mobilität

Rentner Müller wandert nach Frankreich aus. Er bleibt in der Schweiz KVG-pflichtig (Freizügigkeitsabkommen). Er findet das stossend. Aus seiner Sicht ist die KVG-Prämie (sog. Bilas-Prämie) viel zu teuer. Rentner Meier wandert nach Thailand aus. Da er gesundheitliche Vorbehalte hat, findet er keine Krankenversicherung. Im KVG darf er nicht bleiben.

Bei einer Entsendung bleibt die KVG-Pflicht bestehen, je nach Land/Abkommen 2 bis 6 Jahre, auch wenn ein internationaler IPMI-Plan (internationale Heilungskostenversicherung) besteht, welcher ausreichend Deckung bietet – auch das kann man gut oder schlecht finden.

Wenn im Zeitpunkt der Entsendung kein KVG vorhanden sein sollte und keine Befreiung vorliegt, wird die sozialversicherungsrechtliche Entsendung nicht bewilligt.

Das KVG hat sich über die Jahre im Bereich Global Mobility zu einem „ernstzunehmenden“ Faktor bei Entsendungen/grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen entwickelt. Arbeitgeber haben die Risiken erkannt und wollen in Bezug auf das KVG oder generell in Bezug auf die Sozialversicherungen (z.B. UVG) keine Fehler machen. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall - sicher nicht mit Absicht. Unwissenheit schützt aber bekanntlich vor Strafe nicht. Im Extremfall könnte das zu einer Deckungslücke führen und der Arbeitgeber würde im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht haftbar!

Die Dienstleistungspalette von expatpartners hat sich entsprechend weiterentwickelt und wir bieten unseren Kunden, welche auch ihre internationalen Versicherungspläne von uns betreuen lassen, KVG-Beratung als integrierte Dienstleistung an.

Wir klären Fragen in Bezug auf:

  • Optimierung der KVG-Prämie (Entsandtenprämie/Bilas-Prämie)
  • Beratung in Bezug auf eine mögliche/notwendige Sistierung der Zusatzversicherungen
  • Koordination von KVG und IPMI Plänen. Kündigung von KVG und Wechsel zu IPMI-KVG-Partner
  • Unterstützung bei der Rückkehr in die Schweiz (Freizügigkeit)

Gegen ein Honorar können wir auch weitergehende Beratungen anbieten

  • Klärung der Unterstellung (inkl. Familienangehörige) unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsabkommen/Freizügigkeitsabkommen
  • Kontakt mit den zuständigen Behörden (z.B. KVG-Befreiung) oder Dienstleistungen im Rahmen des S1 (Gemeinsame Einrichtung)
  • Abschluss KVG Versicherung bei temporärem Aufenthalt in der Schweiz
  • etc.

Um eine einwandfreie Dienstleistung erbringen zu können, müssen sowohl die rechtlichen Fragen geklärt werden, es ist aber auch ein guter Draht zu den verschiedenen Krankenversicherern (lokal und international) notwendig, um pragmatische Lösungen für die Kunden zu finden.